Vertragsabschluss
Der Gastaufnahmevertrag kommt zustande, sobald das
Zimmer oder die Ferienwohnung vom Gast bestellt und vom
Anbieter zugesagt oder bereitgestellt wurde.
Vertragspflicht
Mit Abschluss des Vertrages verpflichten sich beide
Parteien, die vereinbarten Leistungen zu erfüllen.
Pflichten des Anbieters
Stellt der Anbieter das Zimmer oder die Ferienwohnung
nicht bereit, ist er verpflichtet, dem Gast den daraus
entstandenen Schaden zu ersetzen.
Rücktritt durch den Gast /
Nichtanreise
a) Der Gast kann bis 30 Tage vor Anreise vom Vertrag
zurücktreten.
b) Bei Nichtinanspruchnahme der gebuchten Leistungen
hat der Gast den vereinbarten Preis zu zahlen,
abzüglich der ersparten Aufwendungen des
Anbieters.
c) Üblicherweise wird der Schaden wie folgt berechnet:
bis zu 90 % des Reisepreises, sofern
eine Weitervermietung nicht möglich ist. Der Anbieter
ist verpflichtet, freie Zimmer nach Möglichkeit
anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
Schadensminderung und
Neubelegung
a) Wird das Zimmer oder die Ferienwohnung anderweitig
vermietet, reduziert sich der vom Gast zu zahlende
Betrag entsprechend.
b) Bei Neubelegung fällt eine Verwaltungsgebühr von
10 % des Reisepreises an.
c) Wird die Unterkunft nicht besenrein übergeben,
entstehen zusätzliche Reinigungskosten in Höhe
von 100 €.
Zahlung
Der Reisepreis ist vier Wochen vor Anreise per
Überweisung oder bar vor Ort
zu bezahlen. Die Rechnung mit allen Kontaktdaten wird
rechtzeitig zugesandt.
Bei verspäteter Zahlung können Mahngebühren und
Verzugszinsen gemäß § 288 BGB erhoben werden.