Rücktritt vom Vertrag und Nichtanreise
1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer oder die Ferienwohnung bestellt oder zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich ist, bereitgestellt worden ist.
2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
3. Der Anbieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers oder der Ferienwohnung dem Gast Schadenersatz zu leisten.
4. Der Gast ist verpflichtet, bei
Nichtinanspruchnahme der vertraglichen
Leistungen den vereinbarten Preis zu zahlen, abzüglich der
ersparten Aufwendungen. Der uns entstandene und vom Gast zu
ersetzende Schaden wird wie folgt berechnet: Zimmer
oder Ferienwohnung: 90% des Reisepreises.
5.a) Der Anbieter ist nach Treu und Glauben gehalten, bei
Absage durch den Gast nicht in Anspruch genommene Zimmer oder
Ferienwohnungen nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um
Ausfälle zu vermeiden.
5.b) Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers oder der Ferienwohnung ist der Gast für die Dauer des Vertrages verpflichtet, den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu bezahlen. Der Schaden wird dem Gast in Rechnung gestellt und ist innerhalb von 8 Tagen zu begleichen.
5.c) Bei Neubelegung fällt eine Gebühr von 10% des Reisepreises an.
5.d) Sollte die Wohnung nicht besenrein übergeben werden, entstehen 100,00 Euro Endreinigung extra.
6. Die Bezahlung des Betrags erfolgt vier Wochen vor Anreise per Überweisung oder Sie bezahlen vor Ort in bar. Die Rechnung mit den Kontakdaten schicken wir Ihnen rechtzeitig zu. Eine Anzahlung brauchen Sie nicht zu leisten.